Geistig-Energetische Heilsitzung

Geistig-energetische Heilsitzung

bewusst. berührend. transformierend

Die geistig-energetische Heilarbeit mit Martin verbindet mediale Wahrnehmung, energetische Klärung und die Anbindung an höhere Bewusstseinsfelder. Sie dient der Harmonisierung von Körper, Geist und Seele, kann die körpereigenen Selbstregulationskräfte anregen und unterstützt dich dabei, Blockaden zu lösen und in deine innere Kraft zurückzufinden.

Was ist eine Geistig-energetische Heilung

In dieser Sitzung öffne ich einen Raum, in dem geistige Heilimpulse, energetische Klärung und spirituelle Rückverbindung geschehen können. Du darfst dich auf die Liege legen, loslassen und einfach nur empfangen. Ich wirke dabei als Kanal für eine höhere Bewusstseinskraft, die über das reine Denken hinaus auf allen Ebenen deines Seins wirken kann.

Diese Arbeit basiert auf meiner fundierten Ausbildung nach den Richtlinien des DGH e. V. (Dachverband Geistiges Heilen). Ergänzt wird sie durch meine eigenen medialen Gaben, meine feinstoffliche Wahrnehmung und meine stark ausgebildete Fähigkeit, energetische Prozesse intuitiv zu erfassen und zu begleiten – achtsam, klar und in tiefer Anbindung.

Während der Sitzung kann es zu spürbaren energetischen Prozessen kommen: Reinigung, Harmonisierung, Rückverbindung mit deinem wahren Wesen – oft verbunden mit dem Lösen alter energetischer Blockaden und dem Fließen von lichtvoller, geistiger Energie. Viele Menschen berichten danach mehr Klarheit, Leichtigkeit und ein tieferes Ankommen in sich selbst.

Während der energetischen Reinigung nehme ich oft sehr klar wahr, wo sich diese energetischen Blockaden, Spannungen oder Verdichtungen zeigen. Diese Informationen fließen in die Sitzung mit ein und werden im Anschluss in einem liebevollen Gespräch gemeinsam reflektiert.

Häufig sind auch geistige Botschaften spürbar präsent – etwa durch innere Bilder, Impulse oder Botschaften, die ich ebenfalls mit dir teile.

Viele Menschen erleben dabei z.b. Bewusstseinsschübe, innere Erkenntnisse oder Erinnerungen an lange verborgene Emotionen, die sich nun zeigen dürfen – um gesehen, gefühlt und gelöst zu werden. So kann sich dein ganz eigenes inneres Feld neu ordnen – in Richtung Klarheit, Freiheit und Anbindung an dein wahres Wesen.

Diese Sitzung versteht sich als geistige und spirituelle Begleitung und dient der Unterstützung deiner Selbstheilungskräfte.

Viele erleben während der Sitzung intensive innere Prozesse – sie spüren deutlich, dass sich etwas bewegt, zeigen sich emotional oder empfangen feine Bilder und Impulse.

Im Anschluss berichten Menschen von einer tiefen Entspannung, mehr innerer Klarheit, Kraft und dem Gefühl, wieder mehr bei sich angekommen zu sein.

Es kann dabei zu einer geistigen Reinigung und energetischen Klärung kommen – auf körperlicher, emotionaler und feinstofflicher Ebene. Chakren, zentrale Energiepunkte und blockierte Bereiche im Energiekörper können sich meiner Wahrnehmung nach harmonisieren, während lichtvolle Energie in dein System fließt und dich in deinem persönlichen Prozess unterstützt.

Diese Sitzung wirkt häufig stärkend, reinigend und zutiefst entspannend. Sie kann dich energetisch ausgleichen, zentrieren und neue Kraft schenken. Gleichzeitig empfehle ich, diese Arbeit mit begleitenden Sitzungen zu verbinden, in denen wir gemeinsam tiefer fühlen, welche Themen sich hinter den energetischen Impulsen zeigen wollen. Diese bewusste innere Prozessarbeit ist eine wertvolle Ergänzung – sie fördert nachhaltige Wandlung und ermöglicht es dir, dich selbst auf einer noch tieferen Ebene zu verstehen und anzunehmen.


Rechtlicher Hinweis:
Diese Sitzung ersetzt keine ärztliche, psychotherapeutische oder heilpraktische Behandlung. Sie versteht sich als geistige und spirituelle Begleitung zur Unterstützung deines eigenen inneren Prozesses.

Das Anbieten von geistigem Heilen ohne medizinische Diagnose oder Therapie ist rechtlich zulässig, sofern dabei keine Heilversprechen abgegeben, keine Diagnosen gestellt und keine Krankheiten behandelt werden.
Dies wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 (1 BvR 784/03) bestätigt.

Demnach stellt eine geistige Heilsitzung ohne medizinische Zielsetzung keine Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes (§ 1 Abs. 2 HeilprG) dar und bedarf keiner Heilpraktikererlaubnis – solange sie als solche deklariert und abgegrenzt wird.


Weitere rechtliche Infos im Disclaimer.

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